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Ein paar Antworten

Amtsgericht-Grundbuchamt
• Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)

Bauamt
• Baubeschreibung
• Grundrisse
• Ansichten und Schnitte
• Berechnung des umbauten Raumes
• Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Katasteramt
Liegenschaftskarte (Lageplan)

Stadt / Gemeinde
• Grundsteuerbescheid
• Grundbesitzabgabenbescheid
(Abfall, Straßenreinigung, Wassergebühren)
• Auskunft aus dem Altlastenkataster
(mögliche Bodenverunreinigungen)
• Abgeschlossenheit von Erschließungsmaßnahmen
• Prüfung der Denkmalschutzeigenschaft

Eigentümer / Verwaltung
• Energieausweis
• Mietverträge sowie letzte Mietanpassung
• Heizkostenabrechnungen (Gas-/Ölverbrauch p.a.)
• Gebäudeversicherungen (Sturm, Wasser, Feuer)
• Erbschein oder Vertretungsnachweis (Vollmacht)
(bspw. bei Betreuungsfällen, Testamentsvollstreckung)
Auflistung Modernisierungen der letzten 20 bis 30 Jahren

Schornsteinfeger
Bescheinigung / Prüfprotokoll Heizungsanlage

Das ist von vielen Faktoren abhängig: Lage, Zustand, Baujahr, Umfeld, aktuelle Marktsituation, usw., die von einem Gutachter oder einem Makler geprüft werden müssen. Gern erstellt Maybach Immobilien ein individuelles Marktwertgutachten für Ihre Immobilie.

Natürlich, aber Sie sollten ausreichend Zeit einplanen und sich mit den vertraglichen Details auseinandersetzen. Beim Privatverkauf einer Immobilie gibt es einige Fallstricke, die teure Konsequenzen auf sich ziehen könnten. Man spart sich zwar die Provision, oft wird aber nicht der gewünschte Preis erzielt, weil die Vermarktung und die Verhandlungen nicht professionell genug geführt werden.

Natürlich, aber nach unserer Erfahrung zahlt sich diese Vorgehensweise für Immobilieneigentümer nie aus. Die professionelle Darstellung eines Objektes ist mit viel Arbeit verbunden: Fotos, Beschreibungen, Verkaufsunterlagen anfertigen, Anzeigen schalten, Verkaufsgespräche führen, usw. – dies rechnet sich bei deutlich geringeren Verkaufschancen für einen professionellen Makler in der Regel nicht. Somit wird an der falschen Stelle gespart.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt seit 01.11.2020 vor, dass jeder Immobilienverkäufer oder Vermieter einen Energieausweis erstellen und unaufgefordert dem Interessenten vorzeigen muss. Dies betrifft sowohl Privatpersonen als auch Immobilienmakler. Wenn kein Energieausweis vorhanden ist, drohen Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld oder eine Abmahnung bei Nichterfüllung der Vorlagepflicht. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur reine Grundstücke, Ferienhäuser und denkmalgeschützte Immobilien.

Wenn Sie uns einen einfachen Maklerauftrag erteilen, helfen wir Ihnen bei der Erstellung des Energieausweises, bei einem Qualifizierten Makleralleinauftrag übernehmen wir dafür sogar Ihre Kosten.

Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er kann einen realistischen Kaufpreis ermitteln – wird der Verkaufspreis anfangs zu hoch angesetzt, ist durch Studien belegt, dass später folgende Preisminderungen durch Verhandlungen oft zu einem Verkauf unter dem realistischen Marktpreis führen. Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit großem Aufwand verbunden, der vordergründig nicht zu erkennen ist. Vor allem Eigentümern fehlt oft die Zeit und die Expertise, sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen.

Bei einem Makleralleinauftrag übernimmt nur ein Makler exklusiv die Vermarktung Ihrer Immobilie. Ihr Vorteil: Ein individuelles und aufwendiges Marketingkonzept, die professionellste und bestmögliche Darstellung Ihres Objektes und das höchste Engagement beim Verkauf. Daher empfehlen wir diesen Weg in den meisten Fällen als die beste Lösung. 

Sie beauftragen uns zur Suche nach einer Immobilie. Erst wenn wir das passende Objekt für Sie gefunden haben und der Kauf notariell beurkundet wurde, zahlen Sie uns die Erfolgsprovision. Ein Suchauftrag ist für beide Seiten ein lockeres und relativ unverbindliches Vertragsverhältnis. Solange über ein von uns vermitteltes Objekt der Kaufvertrag nicht von Ihnen unterzeichnet wurde, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Erst nach dem Kaufabschluss werden unsere Leistungen vergütet. Dabei arbeiten wir ohne zusätzliche Kosten für Sie mit anderen Maklerbüros zusammen und erhalten auch keine Provision vom Verkäufer. Diese einseitige Vertragsform erlaubt uns, in Ihrem Interesse Kaufverhandlungen zu führen.

Wenn Sie uns helfen, zahlen wir Ihnen eine rentable Prämie aus, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten. Sobald Sie vom Verkauf einer Immobilie wissen, informieren Sie uns. Maybach Immobilien belohnt Ihren Tipp mit einer Tippgeber-Prämie, sobald er zu einem Abschluss führt.

Eine schön eingerichtete Immobilie lässt sich nachweislich wesentlich schneller und besser verkaufen als ein Objekt mit leeren Räumen oder unpassend eingerichteten Zimmern. Ausserdem können Sie durch Home Staging einen bis zu 15% höheren Kaufpreis erzielen. Lassen Sie uns deshalb, falls es notwendig sein sollte, ein wenig bei Ihnen umräumen, denn für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Bei Interesse beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten, wie man Wohnräume besser zur Geltung bringt und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Ihre Fragen beantworten wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

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