Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich unserer Objektnachweise sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Ihm/ihr ist es ausdrücklich untersagt, Objektnachweise und Objektinformationen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, die vorab schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat einen Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer in voller Höhe zu entrichten.

§2 Doppeltätigkeit

Wir als Makler dürfen sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§3 Eigentümerangaben

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von uns auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist die Aufgabe des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Wir geben diese Informationen nur weiter und übernehmen für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§4 Maklerprovision

Sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag zustande kommt entsteht an uns ein Provisionsanspruch. Dieser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Mit der Beurkundung des Hauptvertrages wird die Maklerprovision sofort an uns fällig.

§5 Haftungsbegrenzung

Unsere Haftung wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch unser Verhalten keinen körperlichen Schaden erleidet.

§6 Vorkenntnis

Falls dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, so hat er uns darüber unverzüglich mitzuteilen zu machen und uns dies auf Verlangen auch zu belegen. Erfolgt das nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils als ursächlich für den Kauf unser Nachweis.

§7 Schriftform

Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§8 Verjährung

Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, beginnend mit der Schadenersatzverpflichtung auslösenden Handlung. Sollten gesetzliche Verjährungsregelungen im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unseres Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An deren Stelle sollen diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

§10 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Müllheim im Markgräflerland.

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